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MAP-Föderung: effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich sind Pflicht

Seit September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, werden Zuschüsse beispielsweise für eine neu installierte Pelletheizung oder eine effiziente Wärmepumpe nur bewilligt, wenn der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Die gleiche Anforderung gilt für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Kesseltausch vorgenommen wird, d. h. wenn ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird.

Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die seit dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Das Antragsformular ist nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage zusammen mit der Rechnung einzureichen.

Hier findet sich eine Liste besonders effizienter Umwälzpumpen der Effizienzklasse A (als PDF), die generell anerkannt werden. Wichtig: Einige Pelletkessel und Wärmepumpen haben bereits Pumpen eingebaut, die der Effizienzklasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.

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