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Solarstromförderung wird in zwei Schritten gekürzt
Die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom wird nun in zwei Schritten vollzogen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2010 vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 % für Dachflächenanlagen, um 8 % für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte, sowie um 12 % für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 % erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.
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