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KFW-Förderung: Gibt es eine Berechnungsgrundlage für Pufferspeicher?

Unlängst erreichte uns in der Redaktion folgende Frage: Die Förderung von Energiesparmaßnahmen über Zuschüsse ist im Wohnungsbau-Bereich derzeit praktisch nur noch über den KfW-Sonderfonds möglich. Im Rahmen einer Energieberatung für ein Mehrfamilienhaus soll nun die Regelung des vorhandenen Heizkessels sowie die Wärmeverteilung optimiert werden. U.a. sind nachfolgende Maßnahmen geplant:

  • Einbau einer Mischregelung für den Heizkreis
  • Einsatz einer Hocheffizienzpumpe
  • Hydraulischer Abgleich nach DIN EN 14336
  • Optimierung der Wärmedämmung im unbeheizten Keller
  • Optimierung des Heizungsreglers (Heizkurve etc.)
  • Einsatz eines Pufferspeichers zur Minimierung der Kesselstarts im Teillastbereich

Letztere Maßnahme stellt mich nun vor zwei Fragen:

  1. Gibt es für den Einsatz eines Pufferspeichers eine Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der möglichen Verbrauchssenkung durch die Vermeidung von Brennerstarts sowie eine Vergleichsmäßigung der Wärmebereitstellung (Untersuchung, Studie, DIN-Norm etc.)?
  2. Wo ist der Pufferspeicher einzuordnen? Ist er Bestandteil der Wärmeverteilung, so könnte er über den KfW-Sonderfonds 431 gefördert werden. Im Merkblatt der KfW wird hier keine konkrete Aussage getroffen.

Soweit die Leserfrage. Wie denkt die Fachwelt darüber? Welche Antwort kann dem Fragesteller gegeben werden?

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