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Verbraucherzentrale verlangt zugesicherte Effizienz für Wärmepumpen

Es ist in der Heizungsbranche inzwischen hinlänglich bekannt, dass Wärmepumpenanlagen die theoretisch berechnete Jahresarbeitszahl in der Praxis oftmals nicht erreichen. Einschlägige Feldtests haben gezeigt, dass längst nicht jede Wärmepumpe zum Klimaschutz beiträgt und effizient arbeitet. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor diesem Hintergrund eine Mustervereinbarung für Wärmepumpen entwickelt. Darin müssen die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. In dieser Vereinbarung soll auch geregelt werden, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Werde die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, müsse sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen, heißt es aus der Verbraucherzentrale. Mit dieser Mustervereinbarung blieben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher würden vor bösen Überraschungen besser geschützt. Wie die IKZ-Redaktion auf Nachfrage erfuhr, sei es das Ziel, den „Generalunternehmer für Wärmepumpenanlagen“ im Markt zu etablieren.

Man darf gespannt sein, wie die Branche auf den Vorstoß der Verbraucherschützer reagiert. Ob eine vertragliche Vereinbarung tatsächlich zielführend ist oder ob findige Kunden einen solchen Vertrag dazu nutzen, um finanzielle Vorteile daraus zu ziehen, diese Frage wird wohl erst die Zeit beantworten.

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Ein Kommentar

  1. Erstellt am 5. Dezember 2009 um 17:20 | Permanent-Link

    Da wurde mit einer Luftwärmepumpe das blaue vom Himmel versprochen, 4800 Liter Heizöl bei einer Heizanlage von 1985 sollten mit einer Luftwärmepumpe mit 12000 kWh Strom ersetzt werden. Keine Bohrungen, wie bei der Konkurrenz, kein Austausch der Heizkörper wie bei der Konkurrenz empfohlen. Super! Aus dem Traum wurde für den Besitzer einer Villa erbaut um 1900 ein Albtraum. 28000 kWh statt 12000 kWh Jahresverbrauch. Mit so einen Vertrag hätte dann der unseriöse Anbieter viel Freude an 16000 kWh Stromkosten.

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