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Diesel-Partikelfilter: 330 Euro für die Nachrüstung

Seit dem 1. September können Besitzer von Dieselfahrzeugen einen direkten Zuschuss in Höhe von 330 Euro für die Partikelfilter-Nachrüstung erhalten. Bisher wurde dieser Förderbetrag bei der Berechnung der Kfz-Steuer gutgeschrieben. Die direkte Förderung ist allerdings an zwei Voraussetzungen gebunden: Der Diesel-Pkw muss vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen worden sein und die Nachrüstung muss bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online gestellt werden.

Für den Fahrzeughalter lohnt sich der Einbau: Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die vielerorts bestehenden Sperrzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen.

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 66 Mio. Euro und reicht für etwa 200000 Nachrüstungen. Ausgezahlt werde in der Reihenfolge der Antragseingänge, heißt es dazu aus dem Bundesumweltamt.

Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Filtern soll dazu beitragen, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten besser wird. Eigentlich also eine gute Sache. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Filter in der Praxis oftmals mehr schlecht als recht ihren Dienst verrichteten. Bleibt also zu hoffen, dass die betroffenen Hersteller in der Zwischenzeit ihre Hausaufgaben gemacht haben.

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