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Berlin will Klimaanlangen verbieten

Der Entwurf des Berliner Klimaschutzgesetzes sorgt für Unmut. Das Papier enthält eine Reihe von Vorschriften, durch die teilweise erhebliche Pflichten auf Eigentümer von privaten und gewerblich genutzten Immobilien zukommen. Der Entwurf sieht anteilige Nutzungspflichten für Erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vor, wenn die installierte Heizungsanlage älter als 20 Jahre ist. Der Neuanschluss von elektrischen Direktheizungen und Nachtstromspeicherheizungen mit einer Leistung von mehr als 2 kW Leistung soll ebenso unzulässig sein wie der Neuanschluss von nicht elektronisch geregelten elektrischen Durchlauferhitzern. Verboten werden soll auch der Neuanschluss von Klimaanlagen in bestehenden Wohnräumen, sofern nicht lediglich vorhandene Anlagen ersetzt werden.

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