Sinkende Margen auf Material und Lohnsummen, sinkende Auslastung aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und immer mehr Mitbewerber und “Preisdrücker” aus dem Internet.
Als ob die Fachhandwerker noch nicht genug Probleme haben, formieren sich nun Baumärkte und Internet-Auftragsbörsen, um sich ein weiteres Stück vom Umsatz-Kuchen des Fachhandwerks zu nehmen.
So gab das Internetportal “my-hammer.de“ und der Baumarktriese “Praktiker” kürzlich eine Kooperation bekannt, die es in sich hat. „My-hammer” lockt Kunden mit Einkaufsgutscheinen für den Praktiker-Baumarkt, wenn die Handwerksleistungen im Internet ausschreiben. Gleichzeitig erhofft sich Praktiker, dass die erforderlichen Bau- und Ausbaumaterialien über die Ladentheke der deutschlandweit 241 Märkte gehen.
Der experimentierfreudige Kunde benötigt also eigentlich nur noch einen „billigen Jakob“, der aus Rohren, Fittings, Heizkörpern oder Sonnenkollektoren eine funktionierende Heizungsanlage erstellt und am Besten auch noch eine Gewährleistung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen übernimmt.
Der Hammer: Der Kunde selbst übernimmt die Kalkulation für den Handwerker! So werden Pauschalsummen oder Verrechnungssätze als Höchstpreis eingestellt, die jenseits jeder seriösen Deckungsbeitragskalkulation liegen. Diese werden dann häufig von den arbeitssuchenden Handwerkern noch deutlich unterboten.
Um an die “lukrativen“ Aufträge zu kommen, müssen interessierte Handwerker natürlich noch Ihren Obolus bei my-hammer entrichten. Neben einer Provision für die Auftragsvermittlung in Höhe von 2 bis 4 % kassiert das Portal für das Unbegrenzte Bieten
monatlich 59,90 Euro.Die Frage muss erlaubt sein: Gibt es wirklich Handwerksmeister, die ihr wertvolles Know-how oder ihre Gas-Konzession für so einen Zirkus hergeben? Darüber hinaus dürften diese Auktionsplattformen ein Eldorado für Schwarzarbeiter sein. Hierzu ein Beispiel: Ein Interessent sucht über “Jobdoo.de” einen Handwerker, der einen Heizkessel samt Öl-Brenner und hydraulischer sowie regelungstechnischer Anschlüsse montiert. Darüber hinaus soll ein Edelstahlkamin eingezogen werden. Das Material ist natürlich bereits komplett vorhanden. Die genannten Arbeiten sind dem Kunden ganze 450 Euro wert. Das entspricht gerade einmal 10 Stunden eines Monteurs, der steuerlich korrekt abgerechnet würde. Allerdings ist darin der fehlende Deckungsbeitrag aus dem einzubauenden Material noch nicht berücksichtigt, sodass der Stundenverrechnungssatz noch höher liegen sollte. Eigentlich ein interessanter Fall für die Wirtschaftsprüfer des Finanzamtes.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Geschäftsidee mit den verramschten Aufträgen und Billig-Materialien selbst überholt. Nämlich dann, wenn die Qualität der Produkte und der Handwerksleistung insgesamt ihrem Preis gerecht werden.
Vor allzu viel Wettbewerb aus dem Internetlager wurden übrigens die staatlich geprüften Apotheker aktuell und mit Segen der EU geschützt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das deutsche Gesetz bestätigt, nach dem nur selbständige Pharmazeuten eine Apotheke betreiben – und nicht mehr als vier dieser Betriebe führen dürfen. Anlass für das Urteil war die Klage einer niedergelassenen Apothekerin gegen die 2006 erfolgte Eröffnung einer Filiale der Internet-Versandapotheke „Doc Morris“. Dieser in den Niederlanden ansässige Anbieter wirbt mit einem Abschlag von bis zu 40 % bei rezeptfreien Medikamenten im Vergleich zu Mitbewerbern.
Wann fängt eigentlich das Fach-Handwerk an zu klagen? Wo bleibt die Intervention der Handwerksverbände?
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Mr. Wong
Unheilvolle Allianz
Sinkende Margen auf Material und Lohnsummen, sinkende Auslastung aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und immer mehr Mitbewerber und “Preisdrücker” aus dem Internet.
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Bleibt zu hoffen, dass sich die Geschäftsidee mit den verramschten Aufträgen und Billig-Materialien selbst überholt. Nämlich dann, wenn die Qualität der Produkte und der Handwerksleistung insgesamt ihrem Preis gerecht werden.
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