Das Bundeskabinett hat Ende April den Referentenentwurf zur Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen – HOAI – verabschiedet. Die Honorarordnung musste im Interesse sowohl der Bauherren als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. Das sei gelungen, so Bundesbauminister Tiefensee.
Inwieweit das Papier der planenden Zunft tatsächlich entgegenkommt, ist fraglich. Zwar sollen die Tafelwerte pauschal um 10 % angehoben werden, dafür enthält der Entwurf Regelungen, die zu einer Minderung des Planerhonorars führen können. Gewinner dürften wohl potenzielle Investoren sein. Für sie bietet die neue HOAI vielerlei Chancen, die Planungskosten zu „optimieren“ – auf dem Rücken der Planer. Gemäß der Maxime „der Markt wird es schon richten“ wird vieles frei verhandelbar. Beispielsweise Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, thermische Bauphysik, Schallschutz oder Bauüberwachung.
Schon in der Vergangenheit wurden die Honorarsätze mitunter erheblich unterschritten, um den Planungsauftrag zu bekommen. Wenn jetzt weitere Leistungen individuell verhandelbar werden, droht ein Preiskampf, der letztlich zu Lasten der Gebäudequalität und -effizienz geht.
Der Verband Beratender Ingenieure fordert deshalb Korrekturen im Entwurf und hat ein Argumentationspapier erarbeitet. Die Landesverbandsvorsitzenden sollen damit bewaffnet ihre politischen Kontakte auf Landesebene nutzen, um die Vertreter des Bundesrates von den erforderlichen Änderungen zu überzeugen. All zu viel Zeit bleibt nicht: Der Bundesrat wird am 12. Juni über den Referentenentwurf abstimmen.
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Mr. Wong
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Ein Kommentar
Als Mitarbeiter eines öffentlichen Auftraggebers kann ich von einer Reduzierung der Bauüberwachungskosten nur abraten. Dann bleibt nach meiner Erfahrung viel mehr Arbeit beim Auftraggeber hängen und die Bauüberwachung (z. B. Rechnungsprüfung oder Nachtragsbearbeitung) ist nicht revisionssicher…
XYZKarl
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