Das Bundeskabinett hat am 18. März 2009 die Novelle zur EnEV 2009 verabschiedet. Gegen Ende des Jahres 2009 tritt die Änderungsverordnung und damit die EnEV 2009 in Kraft. Basierend auf den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, werden in der neuen Verordnung die Anforderungen an Neu- und Altbauten um ca. 30 Prozent angehoben. Außerdem wurden erste Korrekturen an den Vorgaben durch die EnEV 2007 vorgenommen, die auf die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis zurück gehen.
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden
Die Eckpunkte der neu formulierten EnEV können wie folgt zusammen gefasst werden:
- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30 %,
- Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls rund 30 %,
- Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden,
- Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen zur Erzeugung von Raumwärme,
- Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten,
- eine bundesrechtliche Regelung von Überwachungsttigkeiten der Bezirksschornsteinfegermeister und
- bundesweit einheitliche Bußgeldvorschriften für Neu- und Altbauanforderungen.
Können die Klimaschutzziele der Bundesregierung mit der neuen EnEV 2009 erreicht werden? Was meinen Sie?
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Mr. Wong
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Ein Kommentar
Endlich hats geklappt. Wurde ja auch langsam Zeit. Hoffentlich denkt man jetzt nicht nur an Bußgelder sondern auch an attraktive Förderungskonzepte. Anstatt Abwrackprämie, in diesem Fall, lieber eine “Aufrüstprämie” für alte Häuser. Tut auch der Wirtschaft und dem Handwerk gut.